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Der Weg zur Therapie

Eine logopädische Therapie muss durch einen Facharzt (z.B. Kinderarzt, Neurologen, HNO-        Arzt,…) verordnet werden. Die Zuweisung erfolgt mittels Verordnungsschein (Überweisung). Bitte beachten Sie, dass folgende Informationen auf dem Verordnungsschein angeführt sein sollen

  • Ihre persönlichen Daten
  • Der Name der Therapeutin
  • Die Diagnose
  • Zuweisung zur logopädischen Therapie
  • Die Anzahl und die Dauer der Therapieeinheiten (z.B. 10x logopädische Therapie á 60 Minuten)

Diesen Verordnungsschein müssen Sie dann noch bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen (Voraussetzung für die tlw. Kostenrückerstattung durch ihre Krankenkasse) und zu Ihrem Ersttermin mitbringen.

Als Wahllogopädin (für alle Kassen) werden die Therapieeinheiten von mir in Rechnung gestellt, Sie bekommen eine Honorarnote ausgehändigt und nach Beendigung des Therapieblocks können Sie diese Honorarnote gemeinsam mit dem chefärztlich bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen somit einen Teil der Kosten wieder rückerstattet        (50%-80%).

Sollten Sie zusätzlich privat versichert sein, haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen. Über die genauen Tarife der Kostenrückerstattung informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Krankenkasse.

Die Tarife für die logopädische Therapie richten sich nach der Empfehlung des Berufsverbandes für Logopädie und nach der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit, die je nach Störungsbild variieren kann.

  

Ich biete auch Hausbesuche in den Bezirken Villach und Spittal an!